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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hausmeisterservice und Objektbetreuung

der Firma Schmölz Hausmeisterservice
vertreten durch den Geschäftsführer, Vincent Schmölz, Bürgermeister Franz Keller Straße 13, 87459 Pfronten
nachfolgend “ Schmölz Hausmeisterservice“ genannt

§ 1 Allgemeines


§ 2 Vertragsdauer und Kündigung


§ 3 Objekteinweisung


§ 4 Leistungen Schmölz Hausmeisterservice


§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen


§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt


§ 7 Leistungen des Auftraggebers


§ 8 Reklamationen


§ 9 Vergütung


§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung


§ 11 Abwerbung


§ 12 Rechtsnachfolge


§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel


§ 14 Unterbrechung der Dienstleistung


§ 15 Lohn- und Preisgleitklausel


§ 16 Schlussbestimmungen


§ 17 Datenspeicherung


§ 18 Datenschutz

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen
Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss
bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen
Vertragsbestandteil sind.
Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als
vereinbart.

1.2 Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine
Zurückweisung erfolgt, nur und in soweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser
Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

1.3 Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des
Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von Schmölz Hausmeisterservice schriftlich bestätigt
worden sind. Angebote von Schmölz Hausmeisterservice sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei
der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von
Auftraggeber und Schmölz Hausmeisterservice zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter
Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch Schmölz Hausmeisterservice zustande.
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden
Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt
gültigen Preise von Schmölz Hausmeisterservice
.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

2.1 Hausmeisterserviceverträge bzw. Objektbetreuungsverträge werden zwischen Auftraggeber und Schmölz Hausmeisterservice vorerst für eine unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch mindestens für 1 Jahr.

 

2.2 Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen einen Monat zum Ablauf des Vertrages und bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein
weiteres Jahr.

2.3 Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner.

2.4 Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig.



2.5 Verträge die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem Auftraggeber die
schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.

2.6 Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von
einem Monat zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

 

2.7 Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

 

2.8 Für Regieaufträge oder Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3 Objekteinweisung

3.1 Vor der Tätigkeitsaufnahme durch Schmölz Hausmeisterservice ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von Schmölz Hausmeisterservice in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 3-fach) zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch
das Personal von Schmölz Hausmeisterservice herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Schmölz Hausmeisterservice im Rahmen des §10.

 

3.2 Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Schmölz Hausmeisterservice nicht
schadenersatzpflichtig machen.

 

3.3 Schmölz Hausmeisterservice wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen,
aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von Schmölz Hausmeisterservice betreut wird und wie dessen Bewohner Schmölz Hausmeisterservice
im Notfall erreichen können. Die Kosten hierfür werden von Schmölz Hausmeisterservice übernommen.

§ 4 Leistungen von Schmölz Hausmeisterservice

4.1 Schmölz Hausmeisterservice verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Hausmeisterservicevertrages bzw. Objektbetreuungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende
Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zu Schmölz Hausmeisterservice stehen.
Schmölz Hausmeisterservice ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt ausschließlich Schmölz Hausmeisterservice. Abweichungen von den
Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und Standart gewahrt bleibt.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am
selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die Schmölz Hausmeisterservice nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.

4.3 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist die Schmölz Hausmeisterservice verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht Schmölz Hausmeisterservice jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu.

4.4 Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im
Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem betreuten Objekt gefunden werden, unverzüglich beim
Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt oder genehmigt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.

§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen

5.1 Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung,
insbesondere bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, auf die Gemeinschaftseinrichtungen.
Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfen eines gesonderten Auftrages.

 

5.2 Im Rahmen des Hausmeisterservicevertrages bzw. Objektbetreuungsvertrages übernimmt der
Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit keinerlei gesetzliche
Bestimmungen der Reparatur entgegenstehen und die Arbeitszeit 15 Minuten je Vorgang nicht überschreitet.
Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

5.3 Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird
Schmölz Hausmeisterservice dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter
Beauftragung tätig.

5.4 Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen.

 

5.5 Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des
Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist Schmölz Hausmeisterservice bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch
verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.

 

5.6 Die dem Hausmeisterservice zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:
– Hausmeistertätigkeiten
– Grünanlagenpflege
– Winterdienst

§ 6 Schäden und Mängel am betreuten Objekt

6.1 Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird Schmölz Hausmeisterservice dem Auftraggeberunverzüglich Meldung über die von Schmölz Hausmeisterservice bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Fahrstuhlstörungen oder Stromunterbrechung hat der Auftraggeber einen Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes. Schmölz Hausmeisterservice ist berechtigt, den Schaden, falls erforderlich,sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird Schmölz Hausmeisterservice unverzüglich nach der Behebung des Schadens eine Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber über die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zukommen lassen.

§ 7 Leistungen des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schmölz Hausmeisterservice je Wirtschaftseinheit kostenlos
warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung
der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

7.2 Bei Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber Schmölz Hausmeisterservice unentgeltlich einen geeigneten,
verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.

 

§ 8 Reklamationen

8.1 Schmölz Hausmeisterservice ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und
die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eine Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur
Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von Schmölz Hausmeisterservice
mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden.
Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von Schmölz Hausmeisterservice ausdrücklich bestätigt wird.

 

8.2 Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist
Schmölz Hausmeisterservice zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
Rechnungskürzungen ohne vorangegangene
ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer
Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.

 

8.3 Die Leistungen von Schmölz Hausmeisterservice werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der
Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigungs- und
Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.

 

§ 9 Vergütung

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Service-Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziel nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das von Schmölz Hausmeisterservice bekannt
gegebene Bankkonto zu überweisen.

 

9.2 Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum – bei Schmölz Hausmeisterservice eingehend – zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 15.
Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und
Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

9.3 Für Leistungen an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. ab 16:00 Uhr eines
jeden Jahres wird ein Sonn- und Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.

 

9.4 Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für
die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte
Schmölz Hausmeisterservice nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer
Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird.

9.5 Werden von Schmölz Hausmeisterservice Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt
wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber
eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Schmölz Hausmeisterservice berechtigt,
Verzugszinsen mit 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen.
Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei
Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können.

 

9.6 Das Personal von Schmölz Hausmeisterservice ist nicht zum Inkasso berechtigt. Trotzdem geleistete Zahlungen an das Personal entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der Schmölz Hausmeisterservice zustehenden Vergütung.

 

9.7 Bei Zahlungsverzug ruhen die Verpflichtungen von Schmölz Hausmeisterservice nebst deren Haftung, ohne dass der
Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden
ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann
Schmölz Hausmeisterservice bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Schmölz Hausmeisterservice bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im einzelnen darzulegen und statt
dessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Stunde 30 % des
Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass Schmölz Hausmeisterservice durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung

10.1 Schmölz Hausmeisterservice haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen
entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet Schmölz Hausmeisterservice im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren
gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Schmölz Hausmeisterservice dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche
Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet Schmölz Hausmeisterservice nach Maßgabe von zu vor genanntem auch für Schäden, die ihre
sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen.

 

10.2 Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im
Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von
Mitarbeitern von Schmölz Hausmeisterservice verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von Schmölz Hausmeisterservice in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

10.3 Die Haftung von Schmölz Hausmeisterservice für die nachweislich im Rahmender erbrachten Leistungen
verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend denBedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auf 3.000.000 EUR
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

 

10.4 Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

 

10.5 Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung
des Auftragnehmers.

§ 11 Abwerbung

11.1 Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte von Schmölz Hausmeisterservice stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von Schmölz Hausmeisterservice zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu
fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen.

11.2 Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das
Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.

11.3 Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch
Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.

§ 12 Rechtsnachfolge

12.1 Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der
Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war.
Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Schmölz Hausmeisterservice wird der Vertrag nicht berührt.

§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel

13.1 Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der
Dienstleistungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bei Laufzeitverträgen findet eine jährliche Anpassung des vereinbarten Entgelts i.H.v. derzeit 3% statt.

 

§ 14 Unterbrechung der Dienstleistung

14.1 Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann
Schmölz Hausmeisterservice den Service, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder
zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Schmölz Hausmeisterservice berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag durchzuführen.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an
ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte
werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individual-Vereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich
zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige
Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.

 

15.2 Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.

 

§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

16.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im voll-kaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr
mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Firma Schmölz Hausmeisterservice, Pfronten im Allgäu.

 

§ 17 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV mäßig gespeichert und verwaltet werden.

 

§ 18 Datenschutz


18.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der
technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden
Datenschutzvorschriften erforderlich sind.
Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.

 

18.2 Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und
organisatorischen Maßnahmen kann bei Bedarf angefragt werden beim Datenschutzbeauftragten
des Unternehmens s.h. Kontaktdaten Datenschutzerklärung auf der Webseite. Die Parteien sind sich
darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten die Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der Auftragnehmer im Voraus mit dem
Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische
Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der
personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom Auftragnehmer ohne
Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann jederzeit eine aktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.

18.3 Der Auftragnehmer wird die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen regelmäßig und auch anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Für den Fall, dass es Optimierungs- und oder Änderungsbedarf gibt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren.

AGB Hausmeisterservice und Objektbetreuung der Firma Schmölz Hausmeisterservice,

 

Stand 25.01.2024

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